Elektro
Wir führen sämtliche Eelktroinstallationsarbeiten aus:
- Neu- und Umbauten
- Antennenanlagen
- Telefonanlagen bis 10 Teilnehmer/ Türkommunikation / Netzwerktechnik
- Haustechnik
- Photovoltaikanlagen
- Licht und Leuchten
- E-Check
- Rauchwarnmelder: für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet wurden besteht Pflicht seit 25. September 2012 in Bayern. Übergangsfrist für Bestandsbauten war bis zum 31.12.2017! Rechtliche Grundlagen: Bayerische Bauordnung, § 46